Seniorenumzug: Zuschuss der Pflegekasse
Ein Umzug in eine barrierefreiere Wohnung kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Hier steht, wann das gilt, wie hoch der Zuschuss ausfällt und worauf Sie beim Antrag achten sollten — ehrlich und verständlich.
Wann zahlt die Pflegekasse zum Umzug?
Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" bezuschusst. Das sind normalerweise Umbauten wie ein Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche. Ein Umzug in eine barrierefreiere Wohnungkann ebenfalls als solche Maßnahme anerkannt werden, wenn die bisherige Wohnung sich nicht sinnvoll anpassen lässt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5); die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Rechtsgrundlage: § 40 SGB XI. Ob der Zuschuss im konkreten Fall gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Betrag erhöhen (die Zuschüsse werden dann zusammengelegt, gedeckelt auf das Vierfache). Ein Eigenanteil kann je nach Einkommen anfallen. Die genaue Höhe und einen möglichen Eigenanteil klärt Ihre Pflegekasse im Bescheid.
So beantragen Sie den Zuschuss — Schritt für Schritt
- Vor dem Umzug bei der Pflegekasse melden. Wer erst nach dem Umzug fragt, riskiert eine Ablehnung, weil die Maßnahme dann schon umgesetzt ist.
- Begründung vorbereiten: Warum ist die neue Wohnung barrierefreier und die alte nicht anpassbar? Hilfreich ist ein Hinweis des Medizinischen Dienstes oder eine Pflegeberatung.
- Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens beilegen — daraus ergeben sich die berücksichtigungsfähigen Umzugskosten.
- Bewilligung abwarten, dann umziehen. Rechnungen und Belege aufbewahren.
Gern stellen wir Ihnen für den Antrag einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag aus — sagen Sie uns bei der Anfrage einfach, dass es um einen Pflegekassen-Zuschuss geht.
Was macht eine Wohnung seniorengerecht?
„Barrierefrei" ist nicht gleich „seniorengerecht" — im Alltag zählen vor allem diese Punkte:
- Stufenloser Zugang zur Wohnung, idealerweise mit Aufzug oder im Erdgeschoss.
- Bodengleiche Dusche statt hoher Badewanne, rutschhemmender Boden.
- Ausreichend breite Türen und Flure — mit Rollator oder Rollstuhl gut passierbar.
- Wenige Schwellen, gute Beleuchtung, gut erreichbare Schalter und Griffe.
- Kurze Wege zu Ärzten, Einkauf und öffentlichem Nahverkehr.
Diese Kriterien sind eine Orientierung, kein amtlicher Katalog — welche Anpassungen nötig sind, hängt von der persönlichen Situation ab.
Wie MEX beim Seniorenumzug hilft
Wir begleiten Seniorinnen und Senioren mit Ruhe und einem festen Ansprechpartner: Wir packen, tragen, bauen ab und auf und richten die neue Wohnung so ein, dass vom ersten Tag an alles griffbereit ist. Mehr dazu auf der Seite Seniorenumzug. Für die Formalitäten danach hilft derRatgeber Ummelden, und dieUmzugs-Checkliste sorgt dafür, dass nichts vergessen wird.
Seniorenumzug in Ruhe planen?
Wir nehmen Ihnen und Ihren Angehörigen die Arbeit ab — und stellen für die Pflegekasse einen klaren Kostenvoranschlag aus.
