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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Version 1.0

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen MEX Umzüge, Inhaber Mexhid Bytyci, Oberstraße 143, 52349 Düren (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Umzugs-, Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-, Firmenauflösungs-, Entsorgungs- sowie Möbel- und Küchenmontage-Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen Geschäftsbeziehungen begründet werden, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Geschäftsbeziehungen begründet werden (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber gibt durch Absenden des Online-Formulars, einer schriftlichen, telefonischen oder per Messenger übermittelten Anfrage ein unverbindliches Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung ab.

(3) Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber daraufhin ein Angebot mit Festpreis. Die Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber (in Textform) führt zum Vertragsschluss.

(4) Der Vertragsinhalt wird vom Auftragnehmer in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkreten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Hierbei werden insbesondere geregelt: Art der Leistung, Termin, Adresse(n), Anzahl der Mitarbeiter, mitgeführtes Equipment, Versicherungsumfang, vereinbarter Festpreis.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind im Festpreis enthalten:

  • Anfahrt und Personal
  • Übliche Werkzeuge, Decken, Spanngurte
  • Fachgerechte Entsorgung über zertifizierte Wertstoffhöfe (bei Entrümpelungen/Haushaltsauflösungen)
  • Besenreine Übergabe nach Beendigung der Arbeiten
  • Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflicht
  • Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe

(3) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Sondermüll-Entsorgung (Asbest, Altöl, Chemikalien), Halteverbots-Beantragung, Endreinigung über besenrein hinaus, Einlagerung, Schädlingsbekämpfung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Die Angaben zur Auftragserteilung (insbesondere Größe, Menge, Befüllungsgrad, Zugangswege, Etage, Aufzug) zutreffend und vollständig sind;
  • Der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin gewährleistet ist;
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbots-Zonen) vorliegen, sofern nicht beauftragt;
  • Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente) vom Auftraggeber selbst gesichert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Stellt sich vor Ort heraus, dass die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den vom Auftraggeber gemachten Angaben abweichen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung des Festpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Anpassung ist erst nach Hinweis und Zustimmung des Auftraggebers wirksam.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Festpreise. Diese verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von [Anzahlungshöhe] innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt am Tag der Leistungserbringung — wahlweise in bar, per EC-Karte oder Überweisung am gleichen Tag.

(3) Bei Geschäftskunden gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht abweichend vereinbart.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu verlangen.

§ 6 Termin und Verzug

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls ein Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, schwere Verkehrsstörungen, Erkrankung des Personals), nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

(2) Verschiebt der Auftraggeber den Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann der Auftragnehmer eine Pauschale von [Stornopauschale Kurzfrist] als Ausfallentschädigung verlangen. Bei Stornierung am Vertragstag selbst sind [Stornopauschale Vertragstag] fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer ist im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung versichert (Nachweis auf Anfrage).

(5) Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen. Verdeckt entstandene Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu melden.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unzureichende Verpackung, mangelhafte vorhandene Substanz (z. B. brüchiges Holz, lose Verbindungen) oder unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

§ 8 Wertanrechnung

(1) Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen kann auf Wunsch eine Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände erfolgen. Maßgeblich ist die Bewertung nach aktuellen Marktpreisen durch den Auftragnehmer.

(2) Der angerechnete Wert wird transparent vom Festpreis abgezogen und in der Rechnung ausgewiesen.

(3) Der Auftraggeber kann einzelne Gegenstände vor Beginn der Auflösung von der Wertanrechnung ausnehmen, sofern er sie behalten möchte.

§ 9 Eigentum an entsorgtem Material

Mit Beginn der Räumungsarbeiten geht das Eigentum am zur Entsorgung freigegebenen Material auf den Auftragnehmer über. Spätere Ansprüche auf Rückgabe sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vom Auftraggeber irrtümlich freigegebene Wertgegenstände, die binnen 24 Stunden nach Übergabe gemeldet werden.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Hinweis: Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, schulden Sie bei Widerruf einen angemessenen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Düren.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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